Abgeschickt von Arne Grußendorf am 23 August, 2006 um 17:01:39
Antwort auf: Einbruchsdiebstahl- Bargeld aus Schiffskabine von Andrea Markardt am 23 August, 2006 um 15:07:28:
S.g. Frau Markardt,
ich fürchte, ja! Nach dem Wortlaut der meisten einschlägigen Versicherungsbedingungen (ruhig nochmal nachlesen) liegt ein Einbruchdiebstahl nur vor, wenn "ein Gebäude" betroffen ist, und ein Schiff, selbst ein Kreuzfahrtschiff, sei es auch größer als ein Haus, ist kein Gebäude, jedenfalls nicht im normal verstandenen Wortsinn. Es gibt eine gerichtliche Entscheidung, wonach auch ein Wohnmobil kein Gebäude ist, sodass kein Versicherungsschutz für einen Einbruchdiebstahl bestand.
Allerdings wurde von einem anderen Gericht Versicherungsschutz bejaht, als in ein Auto eingebrochen wurde, das in einem Parkhaus (= Gebäude) stand... Vielleicht lässt sich einmal ein Gericht überzeugen, das ein Schiff auch etwas "Gebautes" ist, also so etwas wie ein Gebäude im weiteren Wortsinn... aber sehr zuversichtlich wäre ich da nicht.
Freundliche Grüße
Arne Grußendorf