Re: Neuer Tarif für bestehende Versicherung


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Abgeschickt von Anela Durdzic am 30 September, 2004 um 13:08:30

Antwort auf: Neuer Tarif für bestehende Versicherung von Bennet am 29 September, 2004 um 20:54:47:

Alsooo....
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1.Juli eines jeden Jahres das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Schadenhäufigkeit!..Ergeben die Ermittlungen eine Verminderung /Erhöhung der jeweiligen Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenzahlungen - ist der Versicherer verpflichtet dieses an den Beitragszahler weiterzugeben!...daher kommt es zu Beitragsanpassungen!
Diese Anpassungen beinhalten aber KEINE DYNAMIK - d.h : sie ist nicht gleichzusetzen mit einer Beitragsanpassung in der Lebensversicherung, durch die sich die Versicherungssumme bzw Ablaufleistung erhöht.

Abhängig von der jeweiligen Gesellschaft und Ihrem persönlichen Bedarf - ist es sicherlich sinnvoll sich über die jeweiligen Veränderungen und neuen Leistungen zu informieren!

Seit 1995 gab ja doch so einige gesetzliche Änderungen und auch wesentliche Verbesserungen gerade in der Rechtsschutzversicherung!
Bspw : 1995 betrug die VS 154.000,-€ > heute minimum 300.000,-€! Beachten Sie das zwischenzeitlich die Euroumstellung lag und sich seither vieles preislich erhöht hat! angefangen bei den Lebenshaltungskosten...bis hin zu den gesamten Gerichtskosten...nach oben hin offen....somit ist der Streitwert (für den die VS einsteht) heute bei weitem höher als vor 10 Jahren!
Desweiteren wird Ihnen heute bei Einschluss einer Selbstbeteiligung - diese nur noch EINMAL pro RS-Fall abgezogen! 1995 mussten Sie da pro betroffener Leistungsart (bei einem Rechtsschutzfall können mehrere Leistungsarten betroffen sein - bspw : geht es bei einem Versicherungsfall nicht nur um Schadensersatzansprüche und RS im Vertrags- und Sachenrecht, sondern es betrifft auch den Straf-RS, da Ihnen nochdazu vorgeworfen wird eine Straftat begangen zu haben! > 3 Leistungsarten = 3 x Selbstbeteiligung)bezahlen!
Ein weiterer Punkt ist der RS für Opfer von Gewaltstraftaten!Heute immer wichtiger! Gerade für Senioren oder Eltern mit schulpflichtigen Kindern,aber auch für alle anderen Mitbürger! Den letztendlich kann sich niemand davon freisprechen - und sei der Ort/ die Stadt noch so idyllisch!
Eine besonders wichtige Änderung ist der RS für Betreuungsverfahren und für unsere Senioren das Beratungsgespräch für die Patientenverfügung!
Auf Wunsch ihrer Kunden hat die D.A.S. unter anderem diese gesamten Punkte in die aktuellen Tarife mitaufgenommen!
Der Versicherungsschutz im Ausland wurde ebenfalls verlängert! Insbesondere für Senioren,die über einen längeren Zeitraum im Ausland sind interessant!

Um Ihnen die Veränderungen seit 1995 alle aufzulisten - fehlt mir hier leider die Zeit und um Ihre Augen nicht weiter unnötig zu strapazieren, schlage ich vor,dass Sie Ihren Makler noch einmal genauer nach den Einzelheiten fragen!...oder sich direkt an uns wenden
> D.A.S.
Bezirksdirektion Osnabrück
Neumarkt 10
49074 OS
Tel : 0541/ 3316701

PS : 5 Jahre sind keine Pflicht!lediglich Standard...Sie können den Vertrag genauso 1 Jahr laufen lassen! Das obliegt Ihnen - fragen sie einfach Ihren Vermittler danach! :)

Mit freundlichen Grüssen
Anela Durdzic :)




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