Abgeschickt von Robert am 09 September, 2006 um 17:44:27
Bei einem Kfz-Diebstahl im März 2006 durch vorangegangenen Einbruchdiebstahl in Wohnung - verweigert Kfz Versicherung Zahlung wg. angeblicher grober Fahrlässigkeit seit Juni 2006. Es sind nunmehr erhebliche Kosten für Leihwagen, Taxis, ÖPNV etc .. entstanden. Können diese "Mehrkosten durch Nichtzahlung der Versicherung" im Rahmen der bevorstehenden Klageerhebung gegen die Versicherung zusätzlich noch geltend gemacht werden ? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe ? Wer weiß da Bescheid ?