Abgeschickt von Arne Grußendorf am 13 September, 2006 um 15:05:31
Antwort auf: Kfz-Diebstahl - Versicherung verweigert Zahlung von Robert am 09 September, 2006 um 17:44:27:
Hallo,
wenn die Versicherung die Regulierung zu Unrecht abgelehnt hat, so muss sie letztendlich nicht nur die Kaskoentschädigung zahlen, sondern auch Schadenersatz (Mehrkosten wegen Zahlungsverweigerung) leisten. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist aber durch die Kriterien "Erforderlichkeit" und "Schadenminderungspflicht" stark begrenzt. Im Normalfall wird dieser Schaden in dem Zinsaufwand bestehen, der für die selbst finanzierte Ersatzbeschaffung angefallen ist. Es empfiehlt sich also, das gestohlene Fahrzeug schnellstmöglich zu ersetzen (sofern man hierzu in der Lage ist) und dann die ggfs. aufgewandten Zinsen geltend zu machen, sofern diese nicht unter denn gesetzlichen Prozesszinsen liegen.
Die Nutzung eines Mietwagens (im Extremfall ) bis zum Prozessende dürfte einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen.
Gruß
Arne Grußendorf
: Bei einem Kfz-Diebstahl im März 2006 durch vorangegangenen Einbruchdiebstahl in Wohnung - verweigert Kfz Versicherung Zahlung wg. angeblicher grober Fahrlässigkeit seit Juni 2006. Es sind nunmehr erhebliche Kosten für Leihwagen, Taxis, ÖPNV etc .. entstanden. Können diese "Mehrkosten durch Nichtzahlung der Versicherung" im Rahmen der bevorstehenden Klageerhebung gegen die Versicherung zusätzlich noch geltend gemacht werden ? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe ? Wer weiß da Bescheid ?