Vorfahrtschild übersehen


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Abgeschickt von Christian B. am 20 September, 2006 um 08:10:36:

Hallo wertes Forum meine Kaskoversicherung will nicht für einen von mir verursachten Unfall aufkommen, weil ich ein Vorfahrtgewährenschild mit Straßenmarkierung übersehen habe und schreibt es handele sich um eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls gemäß § 61 VVG.
Kann ich nun mit meiner bei der gleichen Versicherung abgschlossenen Rechtsschutzversicherung gegen die Kaskoversicherung vorgehen, wenn diese auch Verkehrsrechtsschutz beinhaltet ? Danke für Meinungen/Tips/Hinweise !



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