Re: Vorfahrtschild übersehen


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 20 September, 2006 um 10:01:40

Antwort auf: Vorfahrtschild übersehen von Christian B. am 20 September, 2006 um 08:10:36:

Hallo,
die Antwort auf die Frage lautet: ja!
Der Rechtsschutzversicherer hat die Übernahme des Kostenrisikos in derartigen Fällen unabhängig davon versprochen, wer der konkrete Gegner ist.
Sonst würde kein vernünftiger Mensch mehr eine Rechtsschutzversicherung bei einer Versicherungsgruppe abschliessen, die auch andere Versicherungssparten anbietet. Also, Kostenübernahmezusage anfordern und los gehts! Ich sehe auch Erfolgsaussichten. Selbst das Überfahren einer roten Ampel ist nicht immer grob fahrlässig, auch beim Stoppschild kommt's drauf an und beim Vorfahrtachten-Schild ertst recht.
Gruß
Arne Grußendorf





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