Abgeschickt von Anela Durdzic am 20 Oktober, 2004 um 12:59:14
Antwort auf: Probleme bei Kündigung der Rechtschutzvers.bei XYZ von Thorsten Krausbauer am 03 Oktober, 2004 um 20:06:21:
Während der Versicherer vertraglich verpflichtet ist, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls bedingte Leistung zu erbringen, hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu entrichten .
Die Beitragszahlungsfrist ist eine echte Rechtspflicht, die schuldhaft verletzt bzw "eingeklagt" werden kann!
Ist die Kündigungsfrist eingehalten worden?....oder ist die Kündigung nicht beim Unternehmen eingegangen?....geht es um den Erstbeitrag oder um einen Folgebeitrag?