Abgeschickt von Lamia am 12 Dezember, 2006 um 13:58:09
Hallo--
letztens hat ein gedankenloser Gast trotz unserer Hinweise auf Gefahr für unsere Katzen die Balkontür zum Lüften geöffnet-Kater fiel (4.Stock),mehrere OPs waren nötig,ihn zu richten-ein Fall für die Haftpflicht des Gastes?
Versicherung behauptet nicht!!
Hilfe?!