Haftpflicht bei beschädigtem Kater??


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Abgeschickt von Lamia am 12 Dezember, 2006 um 13:58:09

Hallo--
letztens hat ein gedankenloser Gast trotz unserer Hinweise auf Gefahr für unsere Katzen die Balkontür zum Lüften geöffnet-Kater fiel (4.Stock),mehrere OPs waren nötig,ihn zu richten-ein Fall für die Haftpflicht des Gastes?
Versicherung behauptet nicht!!
Hilfe?!




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