Re: Haftpflicht bei beschädigtem Kater??


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 15 Dezember, 2006 um 15:29:23:

Antwort auf: Haftpflicht bei beschädigtem Kater?? von Lamia am 12 Dezember, 2006 um 13:58:09:

Hallo, ich meine schon! Ob der gedankenlose Gast beim Fensteröffnen die Ming-Vase vom Fensterbrett stösst oder die Katze rauslässt, obwohl er auf die Gefahr hingewiesen worden ist, macht doch keinen Unterschied.
Nur wenn der Gast von der Gefahr nichts ahnen konnte, kann man das vielleicht anders sehen...aber so? Dranbleiben...
Gruß
Arne Grußendorf




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