keine Mehrwertsteuerzahlung nach PKW-Diebstahl?


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Abgeschickt von Chris am 19 Dezember, 2006 um 15:45:03

Nach dem Diebstahl eines KFZ hat meineVersicherung (Kasko) ein Gutachten über den Zeitwert des KFZ erstellt.
Die Zahlung soll aber abzüglich der Mehrwertsteuer erfolgen(immerhin ca. 5000€), diese würde aber im Falle eines Neukaufs erstattet werden.
Die Mehrwertsteuer habe ich doch aber schon beim Kauf des nun gestohlenen KFZs bezahlt.(anders als bei einer anfallenden Reparatur eines beschädigten KFZ)
Ist das so rechtens?
Welche anderen Aufwendungen wie z.B. Miet-PKW o.ä. kann ich geltend machen?

Danke, chris



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