Abgeschickt von Arne Grußendorf am 21 Dezember, 2006 um 12:57:26
Antwort auf: keine Mehrwertsteuerzahlung nach PKW-Diebstahl? von Chris am 19 Dezember, 2006 um 15:45:03:
Hallo Chris,
der BGH hat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 in dem Verfahren IV ZR 263/03 festgestellt, dass eine Klausel in den Bedingungen der Kaskoversicherung, wonach der Versicherer die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht deutlich erkennen kann, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein soll.
Die Entscheidung kann im Vollltext unter Bundesgerichtshof.de abgerufen werden.
Klingt kompliziert, ist aber der richtige Ansatz! Ich vermute, in Ihrem Kaskoversicherungs-Vertrag
steht die gleiche - unwirksame - Klausel. Darauf würde ich die Versicherung in einem ersten Schritt hinweisen. Vielleicht reicht das! Wenn nicht, muss man sich die Sache genauer ansehen.
Andere Aufwendungen gibt es nur, wenn es im Kaskovertrag steht (z.B. Sachverständigenkosten, Abschlepp- oder Bergungskosten...nachschauen!)
Mietwagenkosten sind regelmäßig nicht dabei!
Gruß Arne Grußendorf