Bestreiten des Zuganges der qualfizierten Mahnung


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Abgeschickt von Master am 05 Januar, 2007 um 18:14:09

Hallo Leute, überlegt euch mal folgenden Fall. Jemand bekommt eine qualifizierte Mahnung, nach 14 Tagen beginnt der Zahlungsverzug und einen Monat später geht die Kündigung raus. So weit so gut. Jetzt musste die Person aber ins KH und legte die Karte des Versicherers vor. Dieser lehnte die Behandlung ab. Später nun bestreitet der VN den Zugang der Mahnung. Der Versicherer kann den Zugang jedoch nicht nachweisen und muss trotz des (noch) beendeten Vertrages die volle Rechnung tragen. Meine Frage dahin gehend, ist doch mit dem bestreiten der Mahnung auch der Grund für die Kündigung entfallen und der Vertrag läuft unverändert fort,oder? Gibt es dazu einen Gesetzestext? Was ist wenn der Kunde sich zwischenzeitlich woanders versichert hat, da er ja eine Kündigung bekommen hat, aber sich ja dachte wenn ich die Mahnung bestreite bekomme ich ja wenigstens die Rechnung noch bezahlt. Hoffe auf eine lebhafte Diskussion



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