Abgeschickt von Georg M. am 17 Januar, 2007 um 16:40:40
Guten Tag,
kommt die Privat-Haftplichtversicherung auch für Schäden (z.B. Glasbruch, Einbauküche, etc.) in der eigenen gemieteten Wohnung auf? Eine gemietete Wohnung gehört ja einem Dritten und daher sollte es dies meines Erachtens doch mit einschließen, korrekt? Oder ist dafür rein die Hausratversicherung zuständig?
Gruss,
Georg