Abgeschickt von Sascha am 21 Januar, 2007 um 18:57:29
Antwort auf: Zuständigkeit der Privat-Haftpflichtversicherung? von Georg M. am 17 Januar, 2007 um 16:40:40:
Hallo Georg,
grundlegende Frage ist die Frage, wer ein versichertes Interesse hat, soll heissen, wem gehören die Sachen.
Wird also etwas zerstört/beschädigt, das dem Vermieter gehört, so greift ein Zusatz der Privaten Haftpflicht - Mietsachschäden. Immer aber nur solange ein Verschulden bei der Beschädigung vorliegt.
Klassische Mietsachschäden sind Beschädigungen an Armaturen, Toiletten, etc. also alle Dinge die der Vermieter eingebaut hat.
Bei selbst in die Mietwohnung eingebrachten Sachen greift jedoch die Versicherung eher selten, obwohl es ein paar Ausnahmen gibt, wie z.B der festverklebte Teppicboden.
Absurd aber wahr: Durch das Verkleben, wird er in der Regel Gebäudebestandteil und somit eigentlich rechtlich Eigentum des Vermieters.
Hausrat greift i.d.R. bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturmschäden
Gruss
Sascha