Abgeschickt von Peter am 20 Januar, 2007 um 09:21:33
Ich möchte meine rechtschutzvers.kündigen,da sie mich im streitfalldie RV nicht unterstützt mit der angabe ich hatte zum versicherungs-beginn keine angestelten.
es handelt sich aber um einen zweiten Fall,wo der erste mit den gleichen sachverhalt übernommen wurde
Kann ich in diesen fall eine sofortige Kündigung aussprechen ? oder......