Re: Kündigung einer Rechtschutz-Vers.


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Abgeschickt von RA und FA VersR Ralf Schütte am 21 Januar, 2007 um 18:36:08

Antwort auf: Kündigung einer Rechtschutz-Vers. von Peter am 20 Januar, 2007 um 09:21:33:

: Ich möchte meine rechtschutzvers.kündigen,da sie mich im streitfalldie RV nicht unterstützt mit der angabe ich hatte zum versicherungs-beginn keine angestelten.
: es handelt sich aber um einen zweiten Fall,wo der erste mit den gleichen sachverhalt übernommen wurde
: Kann ich in diesen fall eine sofortige Kündigung aussprechen ? oder......

Hallo Peter, eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt hat.
Ob dies der Fall ist, bitte ggf. bei einem Fachmann prüfen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung erfolgen muss.





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