Abgeschickt von Arne Grußendorf am 30 Januar, 2007 um 09:45:32
Antwort auf: Keine MWSt. Zahlung nach KFZ-Diebstahl von H. Claus am 24 Januar, 2007 um 12:47:52:
Hallo,
die Klausel im Kleingedruckten des Kaskoversicherungsvertrags bezweckt, dass die Versicherung die Mehrwertsteuer nur ersetzen muss, wenn sie vom Kunden bei der Ersatzbeschaffung auch tatsächlich bezahlt worden ist. Das ist (nach der Auslegung der Versicherungen) nur dann der Fall, wenn es eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis gibt, die vorgelegt werden kann.
Also, geht es nach dem Willen der Versicherung, gibt es die Mehrwertsteuer nur, wenn anstelle des gestohlenen Motorrades wieder eins (oder ein anderer fahrbarer Untersatz) gekauft wird, und zwar von einem Händler gegen Rechnung, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Keine solche Ersatzbeschaffung, keine MwSt.- Erstattung.
Geht es allerdings nach dem BGH, ist die Klausel insgesamt unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstösst.
Ergebnis: Ich würde die Versicherung anschreiben, sinngemäss mit den Worten "bitte ich Sie nochmals, auch die Mwst noch zu bezahlen. Die von Ihnen zitierte Klausel ist nach der Entscheidung des BGH vom ... Aktenzeichen... wegen Verstosses gegen das Transparenzgebot unwirksam. Sie können sich deshalb hierauf nicht berufen. Ich erwarte die Zahlung bis zum.... Danach müsste ich erforderlichenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Grußendorf