Benzinklausel - Beifahrertürschaden


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Abgeschickt von Gast am 06 Februar, 2007 um 15:29:20:

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Als Beifahrer ist mir vor einigen Tagen die Beifahrertür des Autos meines Vaters gegen einen Poller geschlagen, wodurch eine Beule entstanden ist (Schaden ca. 700€).

Meine Versicherung hat den Schaden mit Berufung auf die Benzinklausel abgelehnt und mir gesagt, dass das Auto in diesem Falle als in Gebrauch gilt und somit von meiner Privat-Haftplficht ausgeschlossen ist.

Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen, ob diese Ablehnung rechtens ist.

Ich habe schon ein paar Beiträge hier gelesen, aber würde trotzdem gerne eine Antwort auf meinen speziellen Fall haben.

Vielen Dank



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