Re: Benzinklausel - Beifahrertürschaden


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Abgeschickt von J. Winter am 29 Maerz, 2007 um 10:06:42

Antwort auf: Benzinklausel - Beifahrertürschaden von Gast am 06 Februar, 2007 um 15:29:20:

: Hallo,
: ich habe folgendes Problem. Als Beifahrer ist mir vor einigen Tagen die Beifahrertür des Autos meines Vaters gegen einen Poller geschlagen, wodurch eine Beule entstanden ist (Schaden ca. 700€).

: Meine Versicherung hat den Schaden mit Berufung auf die Benzinklausel abgelehnt und mir gesagt, dass das Auto in diesem Falle als in Gebrauch gilt und somit von meiner Privat-Haftplficht ausgeschlossen ist.

: Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen, ob diese Ablehnung rechtens ist.

: Ich habe schon ein paar Beiträge hier gelesen, aber würde trotzdem gerne eine Antwort auf meinen speziellen Fall haben.

: Vielen Dank

Hallo,

gerne würde ich Ihnen etwas positiveres mitteilen, aber Ihre Versicherung beruft sich zu Recht auf die Benzinklausel.

Schäden, die an einem Fahrzeug durch einen der Mitfahrer verursacht werden, sind im Rahmen der PHV nicht ersatzpflichtig.
Weiterhin ist die Versicherung von der Leistung befreit, da Haftpflichtansprüche zwischen Familienmitgliedern nicht ersatzpflichtig sind.





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