Abgeschickt von Klaus D am 05 Maerz, 2007 um 09:38:14
Bei den Mietern unter uns ist ein Wasserschaden entstanden. Da wir nicht 100% sicher waren woher das Wasser kam, hat die Gebäudeversicherung einen Gutachter geschickt. Dieser war überzeugt, dass das Wasser aus unserer Waschamschine kam. Daraufhin sagte die Gebäudeversicherung, sie sei nicht zuständig, sondern es sei an meiner Haftpflicht, den Schaden zu beheben. Meine Haftpflicht wiederum meint, es sei ein Leitungswasserschaden und für den müsste erstmal die Gebäudeversicherung aufkommen. Diese könne ja die Haftpflicht anschließend in Regress nehmen. Und ich habe keine AHnung. Weiß jemand wie es jetzt weitergeht?
vielen Dank
Klaus