Re: Wassrschaden: Haftpflicht oder Gebäudeversicherung?


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 05 Maerz, 2007 um 12:00:25

Antwort auf: Wassrschaden: Haftpflicht oder Gebäudeversicherung? von Klaus D am 05 Maerz, 2007 um 09:38:14:

Hallo,

wenn zwei sich streiten braucht sich der Dritte um Spott nicht zu sorgen oder so...
Der untere Mieter ist der Geschädigte, da bei ihm der Wasserschaden eingetreten ist. Wenn das Wasser aus der Waschmaschine ausgelaufen ist, sind Sie der Schädiger und Ihre Haftpflicht muss Schadenersatz leisten. Tut sie das nicht, muss der Geschädigte Sie verklagen. Ihre Haftpflicht führt für Sie den Prozess. Verliert sie, muss sie den Wasserschaden und die Prozesskosten tragen. Und mit dem Argument, es sei ein Leitungswasserschaden, wird sie verlieren, wenn das Wasser aus der Maschine ausgelaufen ist.

Gruß
Arne Grußendorf




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