Re: Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 26 Maerz, 2007 um 15:10:14

Antwort auf: Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden von Steffen G. am 25 Maerz, 2007 um 18:31:32:

: Hallo,
die Haftpflichtversicherung muss d a n n (nach Vorlage der Anschaffungsrechnung für das Nachfolgegerät) die Umsatzsteuer aus dem Kostenvoranschlag (wohl 76,57 €) noch bezahlen. Der Geschädigte kann sich statt der Reparatur für die Ersatzbeschaffung entscheiden. Es fällt dann Umsatzsteuer an. In Höhe der auf die Reparaturkosten anfallenden USt. ist die Haftpflicht dann noch eintrittspflichtig.

Gruß
Arne Grußendorf




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