Re: Haftpflichtversicherung verweigert Zahlung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 08 Mai, 2007 um 10:41:27

Antwort auf: Haftpflichtversicherung verweigert Zahlung von Julia am 16 April, 2007 um 08:43:23:

Hallo Julia,

die Haftpflichtversicherung verweigert jedenfalls mit dieser Begründung zu Unrecht die Zahlung. In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Sachen oder Sachgruppen, wie etwa "Heizungsanlagen", die von der Versicherung ausgeschlossen sein könnten.
Es gibt allerdings in vielen Versicherungsverträgen eine sog. Mietsachschadensklausel. Hiernach können Schäden an gemieteten Sachen von der Versicherung ausgeschlossen sein, nach dem Motto, ob einem etwas gehört oder es gemietet ist, macht keinen Unterschied und Schäden an eigenen Sachen sind ja in der Haftpflicht auch nicht versichert.

Andererseits sind Mietsachenschäden an Immobilien in der Privathaftpflicht meistens wieder mit eingeschlossen.

Schwierig schwierig...

Tipp: Der Provinzial noch mal auf die Füsse steigen: "wo soll das stehen im Versicherungsvertrag mit der Heizung..."
Versicherungbedingungen genau ansehen. Notfalls zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Gruß
Arne Grußendorf



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