Abgeschickt von carsten assenmacher am 22 Juni, 2007 um 12:50:02
Antwort auf: MIt Bagger umgefallen .... Haftpflichtschaden?? von Chris am 15 Juni, 2007 um 20:56:26:
: Hallo,
: ich habe mir bei einem Verleih einen kleinen Radlader ausgeliehen ( Nicht zulassungpflichtig und VMax 20 Km/h )
: Mit diesem habe ich auf unserem Grundstück Erdarbeiten verrichtet. Da ich absoluter Anfänger bin , und auch ehrlich gesagt sau mies eingewiesen worden bin ( Lediglich 2 min gesagt worden wie man Vor/Rückwärts fährt, Schaufel rauf, Schaufel runter ) wußte ich nicht dass das Fahrzeug bei voller beladener und voll aufgerichtet Schaufelstellung sehr instabil sein kann. Es kam was kommen muste , und ich bin samt Bagger umgefallen.
: Schaden lauf Verleiher ca. 2000 € . Auf den Bagger war eine Vollkasko seitens dem Verleiher abgeschlossen mit SB 1500 € .
: Greift in diesem Fall auch meine Haftpflichversicherung ? Laut Police sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
: 20km/h mit versichert. Ich habe bis dato 2 unterschiedliche Meinungen von meiner Versicherung ( DEVK ) gehört. Der eine sagt ja , der andere nein.
: Was wird auf mich zukommen ??
: mfg
Hallo Chris,
das ist doch mal wieder typisch. Der Versicherer bzw. seine Mitarbeiter kennen die Verträge/Bedingungen nicht.
Der von Dir angesprochene Einschluß dürfte sich auf das benutzen beziehen, das heißt auf einen möglichen Schaden den Du mit dem Bagger anrichtest.
Der Schaden am Bagger dürfte..bei dem Versicherungsanbieter...ausgeschlossen sein...vergleiche Schäden an geliehenen Sachen. Wieder ein Beispiel dass günstig nicht gleich gut ist.
Ggfs besteht jedoch ein Ansatz beim Verleiher selbst. So wie Du es schilderst ist Deine Haftung hierzu genauer zu prüfen.
Gruß
Carsten