Abgeschickt von Gast am 20 April, 2004 um 14:44:13:
Antwort auf: Autodiebstahl Kaskoversicherung von Andreas am 08 April, 2004 um 09:41:13:
Den Schlüssel irgendwo im Büro liegenzulassen wird in der Rechtsprechung stets als Grund gesehen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Sehe in derartigen Fällen wenig Chancen.