Abgeschickt von Bonny am 14 August, 2007 um 20:07:51
Antwort auf: Re: Schaden am Dach durch Sturm von Arne Grußendorf am 09 August, 2007 um 15:01:49:
Hallo
Danke für die Antwort. Dann weiß ich nun, was ich flasch gemacht habe. Ich dachte, dass der Sturm die anleinige Ursache sein muss.
Gruss Bonny
: Hallo,
: man muss wohl unterscheiden zwischen "Entstehen eines Versicherungsfalls" und "Eintrittspflicht des Versicherers".
: Ich kenne jetzt den Sachverhalt und die Versicherungsbestimmungen laut Klausurtext nicht genau, vermute aber mal, man hätte differenzierter prüfen müssen:
: Versicherte Sache: Gebäude mit Dach (+)
: Versicherte Gefahr: Sturm (+)
: Versicherungsfall eingetreten (+)
: Kausalität Sturm / Schaden (+) (muss nicht alleinige Ursache sein)
: Jetzt gehts weiter:
: Obliegenheitsverletzung des VN ?
: Gefahrerhöhung ?
: Besondere Verwirkungsgründe?
: - Vorsätzliche / grob fahrl. Schadenherbeiführung
: Höhe der Entschädigungszahlung?
: Im letzteren Bereich spielte die Musik der Klausur...
: Bei Ihrer Lösung würden nur Kunden mit neuen Dächern bei einem Sturmschaden was bekommen, das soll nicht sein.
: Der Klausur-VN hat sogar 'ne Chance, dass er nach dem Versicherungsfall eine Neuwertentschädigung bekommt, wenn übliche Bedingungén vereinbart sind.
: Tricky, was?
: Versicherungsrecht ist nicht mit Schadenersatzrecht zu verwechseln.
: Der "Schädiger", also Herr Sturm, hätte ein bis gegen 100 % gehendes Mitverschulden einwenden können ;-)
: Gruß
: Arne Grußendorf