Abgeschickt von Arne Grußendorf am 09 August, 2007 um 15:01:49
Antwort auf: Schaden am Dach durch Sturm von Bonny am 08 August, 2007 um 14:43:00:
Hallo,
man muss wohl unterscheiden zwischen "Entstehen eines Versicherungsfalls" und "Eintrittspflicht des Versicherers".
Ich kenne jetzt den Sachverhalt und die Versicherungsbestimmungen laut Klausurtext nicht genau, vermute aber mal, man hätte differenzierter prüfen müssen:
Versicherte Sache: Gebäude mit Dach (+)
Versicherte Gefahr: Sturm (+)
Versicherungsfall eingetreten (+)
Kausalität Sturm / Schaden (+) (muss nicht alleinige Ursache sein)
Jetzt gehts weiter:
Obliegenheitsverletzung des VN ?
Gefahrerhöhung ?
Besondere Verwirkungsgründe?
- Vorsätzliche / grob fahrl. Schadenherbeiführung
Höhe der Entschädigungszahlung?
Im letzteren Bereich spielte die Musik der Klausur...
Bei Ihrer Lösung würden nur Kunden mit neuen Dächern bei einem Sturmschaden was bekommen, das soll nicht sein.
Der Klausur-VN hat sogar 'ne Chance, dass er nach dem Versicherungsfall eine Neuwertentschädigung bekommt, wenn übliche Bedingungén vereinbart sind.
Tricky, was?
Versicherungsrecht ist nicht mit Schadenersatzrecht zu verwechseln.
Der "Schädiger", also Herr Sturm, hätte ein bis gegen 100 % gehendes Mitverschulden einwenden können ;-)
Gruß
Arne Grußendorf