Abgeschickt von Arne Grußendorf am 16 August, 2007 um 12:31:40
Antwort auf: Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung von Jana am 16 August, 2007 um 10:30:40:
: Hallo Jana,
meist ist in den Bedingungen vereinbart, dass ab 60 Tagen Unbewohntsein eine Gefahrerhöhung vorliegt. Ob dies durch das Aufpassen der Eltern ausgeglichen werden kann, ist umstritten.
Es wird darauf ankommen, wie das tatsächlich abgelaufen ist.
Nur eine e r h e b l i c h e Gefahrerhöhung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Ich würde sagen, da lohnt sich zumindest mal eine anwaltliche Erstberatung, am besten bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Raum für Verhandlungen besteht sicher.
Grüße
Arne Grußendorf