Abgeschickt von Jana am 17 August, 2007 um 14:41:12:
Antwort auf: Re: Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung von Arne Grußendorf am 16 August, 2007 um 12:31:40:
: : Hallo Jana,
: meist ist in den Bedingungen vereinbart, dass ab 60 Tagen Unbewohntsein eine Gefahrerhöhung vorliegt. Ob dies durch das Aufpassen der Eltern ausgeglichen werden kann, ist umstritten.
: Es wird darauf ankommen, wie das tatsächlich abgelaufen ist.
: Nur eine e r h e b l i c h e Gefahrerhöhung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
: Ich würde sagen, da lohnt sich zumindest mal eine anwaltliche Erstberatung, am besten bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
: Raum für Verhandlungen besteht sicher.
: Grüße
: Arne Grußendorf
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort! Das beruhigt mich schon etwas. Mal gucken was dieses Argument bei der Versicherung bringt. Teile das Ergebnis Euch dann hier mit!
MfG
Jana