Abgeschickt von C. vierzefski am 24 August, 2007 um 15:44:29
Antwort auf: Rückkaufswert Lebensversicherung von Ekki am 20 August, 2007 um 09:11:28:
: Hallo,
: ich hatte von Jan 2000 bis Mai 2007 eine Lebensversicherung. Diese musste ich kurzfristig aus finanziellen Gründen kündigen. Die monatliche Rate betrug € 205 (400DM). Somit wurde von mir ein Betrag von € 16000 EUR an die Versicherung überwiesen. Erhalten habe ich aber einen Rückkaufswert von € 6700. Kann dieser Auszahlungsbetrag derart niedrig sein ? Ist es ein Fehler jetzt die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, oder kann man keine Deckung von Versicherung Nr.1 gegen Versicherung Nr.2 erlangen ?
: Hat jemand eine Ahnung u. kann mir helfen??
: Gruss
: Ekki
Hallo Ekki,
man bekommt mit der Police eine Rückkaufswerttabelle.
Die Summe die man Ihnen als Rückkaufswert gegeben hat, finde ich schon sehr hoch.
Normalerweise ist der Rückkaufswert niedriger, wobei man das nie so genau sagen kann, da es auf den Vertrag ankommt und die darin enthaltenen Versicherungssummen.
Ich habe das mit der Rechtschutz nicht so ganz verstanden.
Kündigen...hm....
Sie ist nicht unbedingt notwendig, man muss sich halt die Frage stellen, ob man im Fall der Fälle das Geld hat, sich Anwaltstechnisch selbst helfen zu können.
ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Mfg
C. Vierzefski