Re: Rückkaufswert Lebensversicherung


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Abgeschickt von Sonenkind am 04 September, 2007 um 19:59:26:

Antwort auf: Re: Rückkaufswert Lebensversicherung von C. vierzefski am 24 August, 2007 um 15:44:29:

: : Hallo,

: : ich hatte von Jan 2000 bis Mai 2007 eine Lebensversicherung. Diese musste ich kurzfristig aus finanziellen Gründen kündigen. Die monatliche Rate betrug € 205 (400DM). Somit wurde von mir ein Betrag von € 16000 EUR an die Versicherung überwiesen. Erhalten habe ich aber einen Rückkaufswert von € 6700. Kann dieser Auszahlungsbetrag derart niedrig sein ? Ist es ein Fehler jetzt die Rechtsschutzversicherung zu kündigen, oder kann man keine Deckung von Versicherung Nr.1 gegen Versicherung Nr.2 erlangen ?
: : Hat jemand eine Ahnung u. kann mir helfen??

: : Gruss

: : Ekki

: Hallo Ekki,

: man bekommt mit der Police eine Rückkaufswerttabelle.
: Die Summe die man Ihnen als Rückkaufswert gegeben hat, finde ich schon sehr hoch.
: Normalerweise ist der Rückkaufswert niedriger, wobei man das nie so genau sagen kann, da es auf den Vertrag ankommt und die darin enthaltenen Versicherungssummen.
: Ich habe das mit der Rechtschutz nicht so ganz verstanden.
: Kündigen...hm....
: Sie ist nicht unbedingt notwendig, man muss sich halt die Frage stellen, ob man im Fall der Fälle das Geld hat, sich Anwaltstechnisch selbst helfen zu können.
: ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
: Mfg
: C. Vierzefski


Hallo Ekki,

ich weiss nicht was Du für eine Lebensvesicherung genau abgeschlossen hast. Falls dieser Vertrag eine Fonds-LV war hast Du vielleicht auf die falschen Fonds gesetzt.

Für eine klassische Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ist der Rückkaufswert mir zu gering. Es hätte mehr drin sein müssen.

Vielleicht haben Zusatzbausteine wie z.Bsp. eine Berufsunfähigleitszusatzversicherung oder BU-Rente deine Rendite aufgefressen.

PS: Da Du diesen Vertrag vor dem Jahre 2005 abgeschlossen hast und dieser zum Ablauf "Steuerfrei" ist, solltest Du (wen möglich) bei der Versicherung anfragen, ob eine Wiederinkraftsetzung möglich ist. Natürlich musst Du dann den Rückkaufswert zurückzahlen.

PS: Lösungen für fin. Engpässe.
1. Beitragsfreistellung möglich.
2. Beitragsunterbrechung möglich.
3. Beginnverlegung möglich.
4. Policendarlehen möglich. -> Meist geht
Auszahlung max. 50% vom Rückkaufswert.
5. Beitragsreduktion auf den Mindestbeitrag.

Bei einer Wiederinkraftsetzung werden die Auswirkungen einer Kündigung rückgängig gemacht.

Noch ein Hinweis: Wnn Du deine Lebensversicherung verkauft hättest, hättest Du mehr Geld erzielt. (z.Bsp. Cach Life)

MfG

Sonnenkind



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