Versicherer regurliert Schaden ohne Einverständnis


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Abgeschickt von Sigrid Jost am 11 November, 2007 um 11:22:58

Hallo,
nehmen wir mal an, dass A während eines Besuches bei B dessen Digitalkamera beschädigt hat (Batteriefachdeckel abgebrochen). Die Kamera ist 3 Jahre alt, kostete 400 €, eine Reparatur würde ca. 120 € kosten. Der Schadenfall wird dem Versicherungsagenten gemeldet, der meldet ihn weiter. Daraufhin fordert die Versicherungsgesellschaft die Kamera incl. Zubehör vom Geschädigten an, was dieser auch tut. Nach drei Tagen erhält der Geschädigte einen Scheck über 100 €, nicht aber seine Kamera zurück. Auf die telefonische Nachfrage, ob er seine Kamera denn nicht zurückbekommen, wurde ihm gesagt, er hätte keine Rechte mehr an dieser. Die Kamera sei schon so "alt", dass sich eine Reparatur nicht lohne.
Meine Frage nun:
Ist der Versicherung berechtigt die Kamera ein zu behalten, ohne dies mit dem Geschädigten abgesprochen zu haben? Dieser würde die Kamera notfalls auch auf eigene Kosten reparieren lassen, nur um genau diese Kamera behalten zu können, die es im Handel nicht mehr gibt. Er hat dieser Abwicklung des Schadenfalles nie zugestimmt und den Scheck auch nicht eingelöst.
Für jede Hilft bedanke ich mich mehr als herzlich!
Danke
Siggi



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