Re: Versicherer regurliert Schaden ohne Einverständnis


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 15 November, 2007 um 16:01:58

Antwort auf: Versicherer regurliert Schaden ohne Einverständnis von Sigrid Jost am 11 November, 2007 um 11:22:58:

Hallo Frau Jost,

also da würde ich als Geschädigter der versicherung ganz schön auf's Dach steigen (von der Vorstandsbeschwerde bis zur Herausgabeklage), wenn die so etwas machen würde und mir meine Kamera nicht zurücksenden würde.
Der Schädiger (und damit dessen Haftpflichtversicherer) schuldet Schadenersatz in Geld oder muss selbst für die Reparatur sorgen, kann aber unter keinen Umständen die Kamera einfach so behalten. Im Reparaturfalle schuldet er Reparaturkostenersatz und im "Totalschadensfalle" die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert der kaputten Kamera und dem Wert, den die kaputte Kamera noch hat (Restwert).
Und wenn er sie sich nur aus sentimentalen Gründen in die Vitrine stellen will, ist es immer noch die Kamera des Geschädigten.
Einmal schriftlich auffordern und um Herausgabe bitten, wenn das abgelehnt wird, das volle Programm (s.o.)

Gruß

Arne Grußendorf




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