Abgeschickt von MBV am 22 November, 2007 um 14:27:33
Wir haben eine Risikolebensversicherung im Auftrag einer Mandantin gekündigt.Der Maklervertrag wurde beigelegt.Die Antwort der Versicherung: Es fehlt der Nachweis der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Kündigung sei damit nicht wirksam.