Abgeschickt von alex am 25 Februar, 2009 um 20:01:19
Vielleicht hat hier jemand eine Idee zu einer vertrackten Situation, wäre in der Diskussion mit der PHV hilfreich...und vielen Dank für Eure Mühe!
Also: Grundstück A ist eine unbebaute Bauparzelle und wird von Eigentümer A der Tierhalterin C zur Nutzung als Weideland überlassen. Unter Grundstück A verläuft der Abwasserkanal des dahinterliegenden bebauten Grundstücks B. Beim Einschlagen der Weidepfosten auf Grundstück A soll Tierhalterin C den Abwasserkanal von B beschädigt haben; diese stellt nun Ansprüche an A, der diese Forderungen quasi an C als Nutzerin der Weide "weiterleitet". Die angebliche "Schadensverursacherin" C meldet den Vorfall ihrer Privathaftpflichtversicherung mit Bitte um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche, ggf. Begleichung bzw. Abwehr nicht berechtigter Ansprüche von B. Leider lehnt die PHP die Bearbeitung dieses Falles von vorneherein ab, da es kein Privathaftpflichtschaden sei - die Weide sei "zur Nutzung überlassen", also geliehen... Dabei hat C aber ja nicht das Grundstück von A beschädigt, sondern (angeblich) den darunterliegenden Kanal der Eigentümerin B. Hat C eine Chance, dass ihre Privathaftpflicht sich der Sache annimmt? Eine Rechtsschutz gibt es leider nicht...
Der Versuch einer Kurzfassung: Wenn ich jemanden einen geliehenen Stein auf den Fuß fallen lasse, kommt die PHV doch unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf, oder?
Vielen Dank, alex