Re: Privathaftpflicht und Schaden Dritter


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 27 Februar, 2009 um 11:40:54:

Antwort auf: Privathaftpflicht und Schaden Dritter von alex am 25 Februar, 2009 um 20:01:19:

Hallo Alex,

sehe ich auch so. Der Ausschluss der Eintrittspflicht für geliehene Sachen hat u.a. den Zweck, dass man geliehene wie eigene Sachen behandeln soll und für eigene zahlt die Haftpflicht ja auch nicht, nur für Schäden, die man Dritten zugefügt hat.
Aber wenn ich mit einem geliehenen Stein usw., muss die Haftpflicht eintreten.

Gruß
Arne Grußendorf



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