Abgeschickt von RA Hennemann am 11 Juni, 2004 um 10:09:21
Antwort auf: private Unfallversicherung von Josef Maier am 19 April, 2004 um 14:40:58:
: Mein Schwiegervater stürzte vor ca. 3 Monaten in seinem privaten Haushalt von der Leiter. Er lag danach einige Tage im Koma. Als er wieder erwachte, war er geistig verwirrt, was er immer noch ist und laut den Ärzten wahrscheinlich bleibt. Die Ärzte raten uns, ihn in einem Pflegeheim unterzubringen, da er 24 Std. am Tag betreut und unter Aufsicht sein müsse. Er hat eine private Unfallversicherung. Zahlt diese jetzt auch für "geistige Invalidität"?
: Wie hoch wäre der Selbskostenanteil in einem Pflegeheim für mich und meine Frau? Kann man auf unser vorhandenes Vermögen zurückgreifen, wenn ja wie hoch darf das sein?
Fälle dieser Art sind von der privaten Unfallversicherung zweifelsfrei erfasst. Allerdings sollte im Hinblick auf die zahllosen Rechtsprobleme davon abgesehen werden, die Ansprüche ohne vorherige Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht geltend zu machen.