Re: private Unfallversicherung


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Abgeschickt von Björn Hambach am 18 Juni, 2004 um 22:06:57

Antwort auf: Re: private Unfallversicherung von RA Hennemann am 11 Juni, 2004 um 10:09:21:

Erstmal empfehle ich, den Schaden schnellstmöglich der Versicherung anzuzeigen.

Die Versicherung wird dann eine Begutachtung
veranlassen oder aufgrund der ärztlichen Berichte
einen Regulierungsbescheid erstellen.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes halte ich erstmal für unnötig. Wenn ich krank bin laufe ich ja auch nicht erst zum Anwalt, und dann zum Arzt.


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