Re: Autodiebstahl Kaskoversicherung


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Abgeschickt von nicole am 22 Oktober, 2004 um 14:16:38

Antwort auf: Autodiebstahl Kaskoversicherung von Andreas am 08 April, 2004 um 09:41:13:

: Hallo,

: ich bin ziemlich in der Zwickmühle und völlig verzweifelt. Am 03.12.03 wurde mir mein Auto vom Firmengelände geklaut, welches sich auf dem unbewachten Firmenparkplatz befand....und das jetzt, da es gerade nach 3 Jahren monatlicher Ratenzahlung
: endlich abbezahlt habe....nun ist es wech...
: w..e..c..h...
: Das Problem, welches ich sehe ist, das mir
: die Vers. evtl. "grobe Fahrlässigkeit" oder "Fahrlässigkeit" vorwerfen könnte.
: Ich habe wie jeden Morgen meine Jacke in der
: Gaderobe aufgehängt, in der Jackeninnentasche
: befanden sich blöderweise meine gesamten Schlüssel:
: mein Autoschlüssel mein Hastürschlüssel und
: mein Firmenschlüssel.
: Normalerweise trage ich meine Schlüssel immer
: am Mann...nur ausgerechnet an diesem Tag nicht,
: weil ich von einer Arbeitskollegin gleich nach meiner Ankunft im Büro gerufen wurde und deshalb die Schlüssel in der Innentasche vergaß.
: Die Gaderobe befindet sich nicht in einem
: abgeschlossenen Raum. Allerdings ist es nur
: mit einem Firmenschlüssel mgl. ins Firmengebäude zu gelangen. Die einzelnen Abteilungen sind während der Öffnungszeiten
: jedoch unverschlossen.
: Entweder hat sich der Dieb irgendwie
: eingeschleust oder es war ein interner Mitarbeiter.

: Bitte dringend um Hilfe!


Wenn das Fahrzeug mit Hilfe des geklauten Schlüssels gestohlen wurde, liegt grobe Fahrlässigkeit und damit Verlust des Versicherungsschutzes nahe.
Anmelden würde ich meine Ansprüche auf jeden Fall.



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