Restschuldversicherung


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Abgeschickt von Silvertabby am 01 Februar, 2007 um 23:56:22

Ich habe die Frage. Wie lage kann man rückwirkend einen Versicherungsfall bei einer Restschuldversicherung geltend machen?

Fall: Bei einem Autokauf wurde eine Restschuldversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer erkrankt. Er versucht die ersten Monate die Raten für seinen PKW zu zahlen, gerät aber durch den Bezug von Krankengeld immer weiter in finanzielle Nöte. Irgendwann bleiben seine Zahlungen aus. Er versucht einen Weg mit der Autobank zu finden, diese will aber den Kredit kündigen.
Bei Durchsicht aller seiner Unterlagen entdeckt der PKW Käufer jedoch (er konnte sich nicht mehr daran erinnern), dass im Kaufvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde. Er ist bis zu diesem Zeitpunkt schon 6 Monate erkrankt und bezieht Krankengeld. Nun zieht sich die Angelegenheit weitere 6 Monate hin. Ihm wird mitgeteilt, dass die Versicherung wohl zahlt, aber nur für die letzten 5 Monate, obwohl er im August 2006 daraufhinwise, dass er bereits seit Januar 2006 erkrankt ist und für diesen Zeitraum seinen Versicherungsansprüche geltend macht.

Frage: Wie lange kann ein Versicherter Ansprüche gegenüber seiner Restschuldversicherung gegebenenfalls rückwirkend machen?

Lieben Dank für Eure Hilfe



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