Abgeschickt von Arne Grußendorf am 02 Februar, 2007 um 11:29:20
Antwort auf: Restschuldversicherung von Silvertabby am 01 Februar, 2007 um 23:56:22:
Hallo,
kommt darauf an, was im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen steht, das kann unterschiedlich sein.
Wenn da drin steht, dass Zahlungen frühestens "ab Schadenmeldung" geleistet werden müssen, was ich mir gut vorstellen könnte, geht die Auskunft der Versicherung wohl in Ordnung.
Gruß
Arne Grußendorf