Willkommen
bei Versicherungsrecht.de,
dies ist ein unabhängiges
Internet-Portal mit
Links zu vielen Themen
des Versicherungsrechts, die ich als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht für Sie zusammengestellt habe. Es besteht insbesondere
kein Zusammenhang zu
irgendwelchen juristischen
Fachzeitschriften.
Aktuelle Informationen
zum Versicherungsrecht
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www.Versicherungsombudsmann.de
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Der Ombudsmann ist
eine private, unabhängige
und kostenlose Schlichtungsstelle
für Beschwerden
von Verbrauchern gegen
Versicherungsunternehmen.
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Reformiertes
Versicherungsvertragsgesetz - Das aus dem Jahre 1908 stammende VVG
ist nun durch ein
reformiertes VVG
zum 01.01.2008 ersetzt
werden. Versicherte
werden durch das
neue Versicherungsvertragsgesetz
deutlich besser
gestellt. Ziel des
Gesetzgebers war
es, bei allen Versicherungsverträgen
für mehr Verbraucherschutz
und einen gerechteren
Interessenausgleich
zu sorgen, insbesondere
bei der Überschussbeteiligung
in der Lebensversicherung.
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Postgraduierten-Studiengang
Versicherungsrecht
an der Uni Münster - Es wird der Master of Insurance
Law (LL.M.)
verliehen. Zugleich
behandelt der Studiengang
alle relevanten
Bereiche des Fachgebiets
Versicherungsrecht
gemäß
§ 14a der FAO.
Er ermöglicht
dadurch den Erwerb
und Nachweis der
besonderen theoretischen
Kenntnisse für
die Verleihung der
Bezeichnung Fachanwalt
für Versicherungsrecht.
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Aktuelle Entscheidungen
zum Versicherungsrecht
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BGH
zum Regressverzicht
des Gebäudeversicherers
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Neue Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs
zu weiteren Rechtsfragen
beim Regressverzicht
des Gebäudeversicherers.
Der BGH hält
an seiner neueren
Rechtsprechung fest,
wonach in der Gebäudeversicherung
die ergänzende
Vertragsauslegung
einen Regressverzicht
des Versicherers
für die Fälle
ergibt, in denen
der Mieter einen
Schaden am Gebäude
durch leichte Fahrlässigkeit
verursacht hat.
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LG
München I spricht
350.000 € und
eine lebenslange
Rente zu - In
einer Münchner
Klinik verabreichte
die Hebamme trotz
Hinweises der Mutter
auf eine Arzneimittelunverträglichkeit
dieser gegen den
Wehenschmerz ein
Medikament mit einem
Wirkstoff, auf den
sie allergisch war.
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Trotz Täuschen der Berufsunfähigkeitsversicherung: Rechtsschutzversicherer muss zahlen
- Das Verschweigen
psychischer Beschwerden
ist bei einem Antrag
auf Abschluss einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
als erhebliches Indiz
für ein arglistiges
Handeln des Versicherungsnehmers
zu werten, §§
123 BGB, 22 VVG. Gleichwohl muss der Rechtsschutzversicherer zahlen, denn allein die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles führt nicht zur Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung. |
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