Abgeschickt von A. Schütz am 20 April, 2005 um 09:00:09:
Wo liegt denn die genaue Grenze für grobe Fahrlässigkeit beim Autodiebstahl? Immer wenn der eigene Schlüssel benutzt wird und so das Auto im Ausland geklaut wird oder wie? Im Inland der gleiche Maßstab wie im Ausland ? Trickdiebstahl fällt auch darunter? Würde mich schon mal interessieren! Wer hat eine Idee?